Einfühlungsvermögen.
Fachkompetenz.
Ausbildung.
Ethik.
Antrag auf (Wieder-)Eintragung
in die Apothekerkammer
Um in Belgien rechtmäßig als Apotheker tätig sein zu dürfen, muss jeder Apotheker über einen anerkannten Apothekerdiploms verfügen, eine Berufszulassung beim FÖD Volksgesundheit erhalten haben und im offiziellen Register der belgischen Apothekerkammer eingetragen sein.